Abfertigungsrechner
Mit der Hilfe des Abfertigungsrechners kann die Höhe der Abfertigung berechnet werden. Ausschlaggebende Punkte für die Abfertigung ist der Beginn des Arbeitverhältnisses.
Wurde das Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2003 abgeschlossen, hat man Anspruch auf die Abfertigung ALT.
Wurde das Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2002 abgeschlossen hat man Anspruch auf die Abfertigung NEU.
Es besteht auch die Möglichkeit, über den Arbeitgeber einen Wechsel von der Abfertigung alt in die Abfertigung neu zu beantragen.
Grundsätzlich werden für die Abfertigung, Monatliche Beträge in die Abfertigungsvorsorgekasse vom Arbeitgeber einbezahlt. Die Höhe der Monatlichen Beträge beläuft sich auf 1,53 % des Entgelts. Sobald es je nach Abfertigungsbestimmung möglich ist, sich die Abfertigung ausbezahlen zu lassen, erhält man das angespart Kapital von der Vorsorgekasse
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