Vorheriges Thema anzeigen: Lebensversicherung/Pensionsvorsorge Nächstes Thema anzeigen: Es gibt keine neueren Themen in diesem Forum. |
| Autor | Nachricht |
sam
Anmeldedatum: 30.04.2008 Beiträge: 2
| Verfasst am: 30.04.2008, 07:48 Titel: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung | |
| Hy!
Was für Ansprüche hat man bei einer Partner Rechtsschutzversicherung würde mich interessieren (Bei einem Ehepaar)
Die Partner Rechtschutzversicherung soll ja dazu dienen, beiden Partnern Kosten zu sparen dann benötigt nicht jeder extra eine. Sie ist normalerweise dazu da um die die Partner bei rechtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Wie sieht der Anspruch dieser Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten gegen den eigenen Partner selbst wie etwa einer Scheidung aus
mfg sam | |
| Nach oben | |
 |
|
|
lexl
Anmeldedatum: 15.04.2008 Beiträge: 19
| Verfasst am: 30.04.2008, 08:58 Titel: Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung | |
| | sam hat Folgendes geschrieben: | Hy!
Was für Ansprüche hat man bei einer Partner Rechtsschutzversicherung würde mich interessieren (Bei einem Ehepaar)
Die Partner Rechtschutzversicherung soll ja dazu dienen, beiden Partnern Kosten zu sparen dann benötigt nicht jeder extra eine. Sie ist normalerweise dazu da um die die Partner bei rechtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Wie sieht der Anspruch dieser Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten gegen den eigenen Partner selbst wie etwa einer Scheidung aus
mfg sam |
Bei Scheidung nützt eine Partnerrechtsschutzversicherung gar nichts. In diesem Fall wäre es klüger das jeder selbst eine hat, aber ich bin mir jetzt ehrlich gesagt gar nicht sicher ob die Scheidung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, aber ich werd mich mal schlau machen.
mfg
alex | |
| Nach oben | |
 |
dr_l33d

Anmeldedatum: 11.03.2008 Beiträge: 122
| Verfasst am: 30.04.2008, 09:53 Titel: | |
| naja die bringt einem wirklich nichts - soll die Gesellschaft sich selbst verklagen? wohl kaum!!
in diesem Fall bringt dir deine Rechtschutzversicherung nichts!
vor allem musst du nachsehen was in deinem Rechtschutzpaket alles enthalten ist!
ps: ruf doch einfach mal deinen Versicherungsvertreter an und frag ihn was du machen sollst!
Ich empfehle dir einfach ne neue Rechtschutz abzuschließen allerdings auf die Versicherungssumme achten falls es in weitere Instatnzen geht.
Hier z.b. Roland oder Arag zu empfehlen! | |
| Nach oben | |
 |
|
|
sam
Anmeldedatum: 30.04.2008 Beiträge: 2
| Verfasst am: 01.05.2008, 12:48 Titel: | |
| Danke für eure Antworten habe über so einen Fall auch in der Zeitung schon gelesen, dort ist allerdings alles andere als gut ausgegangen.
Der Ehemann hat für sich und seine Frau eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Die beiden hatten Rechtliche Schritte wegen irgendeinem Problem gegeneinander eingeleitet. Die Ehefrau war die schnellere bei der Kontaktierung von der Versicherung und der Ehemann (der die Versicherung eigentlich bezahlte) ging "brausen". Also kann man daraus schließen, dass die Versicherung immer nur einen Versicherungsnehmer gleichzeitig vertritt  | |
| Nach oben | |
 |
börse
Anmeldedatum: 20.02.2008 Beiträge: 40
| Verfasst am: 01.05.2008, 20:51 Titel: | |
| | dr_l33d hat Folgendes geschrieben: | | naja die bringt einem wirklich nichts - soll die Gesellschaft sich selbst verklagen? wohl kaum!! |
Gegenseitig verklagen geht schwer da hast du recht
Es gibt aber doch die Option, in der die Versicherung das Intern regelt. Bei einem Unfall zwischen zwei Versicherten die bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert sind.
lg
börse | |
| Nach oben | |
 |
knemec
Anmeldedatum: 14.03.2008 Beiträge: 74 Wohnort: Wien
| Verfasst am: 02.05.2008, 21:46 Titel: | |
| | börse hat Folgendes geschrieben: |
Es gibt aber doch die Option, in der die Versicherung das Intern regelt. Bei einem Unfall zwischen zwei Versicherten die bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert sind. |
Leider schaut das in der Praxis speziell im Kfz-Bereich da nicht so toll aus, da die Versicherung dann einfach eine außergerichtliche Einigung anstrebt um sich eben nicht selbst zu klagen und da bleibt meistens der Konsument auf der Strecke mit einer geringeren Höhe der Schadensablöse.  | |
| Nach oben | |
 |
|
|
|