Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
Moderator: philipp.etzler
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Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
Hallo!!!
Habe eine Lebensversicherung von der Wienderstädtischen vor knapp 4 Monaten auf 3 Jahre abgeschlossen. Ist keine große Sache vom Sparbetrag (50€/Monat ) her gesehen. Gibt es Chancen aus diesem Versicherungsvertrag auch wieder auszusteigen, wenn ja mit welchen Stornogebühren muss ich da rechnen?
Habe eine Lebensversicherung von der Wienderstädtischen vor knapp 4 Monaten auf 3 Jahre abgeschlossen. Ist keine große Sache vom Sparbetrag (50€/Monat ) her gesehen. Gibt es Chancen aus diesem Versicherungsvertrag auch wieder auszusteigen, wenn ja mit welchen Stornogebühren muss ich da rechnen?
- seven
- Beiträge: 3
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Re: Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
Also auf 3 Jahre kann ich mir schon mal gar nicht vorstellen, da eine Lebensversicherung schon alleine aus steuerlichen Gründen 10 Jahre laufen sollte. Und nach 4 Monaten kannst dir sicher sein dass das Geld futsch ist wenn du den Vertrag jetzt kündigst!
- lexl
- Beiträge: 34
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Re: Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
Naja die Stornokosten werden nicht so gering bleiben... somit wird das eingezahlte Kapital wahrscheinlich so gut wie weg sein. Gibt es glaubst du eine Möglichkeit den Versicherungsvertrag irgendwie zu stoppen oder still zu legen?
Nach welcher Laufzeit ist bei einer Lebensversicherung das Aussteigen rentabeler oder mit gringen Stornokosten verbunden?
Nach welcher Laufzeit ist bei einer Lebensversicherung das Aussteigen rentabeler oder mit gringen Stornokosten verbunden?
- seven
- Beiträge: 3
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Re: Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
Hallo!
Rechtlich gesehen kannst du nach § 5b Versicherungsvertragsgesetz bei einer Lebensversicherung unbefristet zurücktreten, d.h. das du zumindest die eingezahlten Beiträge wieder zurück bekommst.
Rücktritt gemäß § 5b Versicherungsvertragsgesetz
Bei allen Versicherungsverträgen steht dem Kunden ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht zu, wenn er bei Antragstellung bestimmte Unterlagen nicht erhalten hat. Der Kunde muss zu diesem Zeitpunkt
- eine Kopie des Antrages,
- die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, und
- bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen zum Versicherungsvertrag, zur Versicherungsgesellschaft und zum Versicherungsagenten erhalten.
Wurde dem Kunden eine dieser Unterlagen nicht ausgehändigt, was in der Praxis zumeist der Fall ist, kann man innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der Versicherungspolizze vom Vertrag zurücktreten. Sind die Versicherungsbedingungen und die vorgeschriebenen Mitteilungen auch der Polizze nicht angeschlossen verlängert sich diese Frist auf einen Monat. Enthält die Polizze auch keine Belehrung über das Rücktrittsrecht oder erhält man überhaupt keine Polizze, besteht das Rücktrittsrecht unbefristet.
(Quelle: http://www.bmsk.gv.at)
Rechtlich gesehen kannst du nach § 5b Versicherungsvertragsgesetz bei einer Lebensversicherung unbefristet zurücktreten, d.h. das du zumindest die eingezahlten Beiträge wieder zurück bekommst.
Rücktritt gemäß § 5b Versicherungsvertragsgesetz
Bei allen Versicherungsverträgen steht dem Kunden ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht zu, wenn er bei Antragstellung bestimmte Unterlagen nicht erhalten hat. Der Kunde muss zu diesem Zeitpunkt
- eine Kopie des Antrages,
- die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, und
- bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen zum Versicherungsvertrag, zur Versicherungsgesellschaft und zum Versicherungsagenten erhalten.
Wurde dem Kunden eine dieser Unterlagen nicht ausgehändigt, was in der Praxis zumeist der Fall ist, kann man innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der Versicherungspolizze vom Vertrag zurücktreten. Sind die Versicherungsbedingungen und die vorgeschriebenen Mitteilungen auch der Polizze nicht angeschlossen verlängert sich diese Frist auf einen Monat. Enthält die Polizze auch keine Belehrung über das Rücktrittsrecht oder erhält man überhaupt keine Polizze, besteht das Rücktrittsrecht unbefristet.
(Quelle: http://www.bmsk.gv.at)
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und beruhen auf einer kreativen Schreibweise!
- Skiss86
- Beiträge: 7
- Registriert: 07.10.2008, 11:51
- Wohnort: -
Re: Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
Also das stimmt so nicht. Du hast wie gesagt ein 14tägiges Rücktrittsrecht und spätestens bei Erhalt der Polizze sind die Bedingungen sowie der Hinweis auf das Rücktrittsrecht dabei. Das wär a bissl gar einfach dann würden ja keine Verträge mehr halten 
- lexl
- Beiträge: 34
- Registriert: 15.04.2008, 18:28
Re: Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
Grundsätzlich bleibt zu hinterfragen, warum man einen Antrag stellt, und dann denselben gleich wieder storniert
Entweder hat der Berater zu hoch abgeschlossen, oder der Kunde wurde überredet, und hat sich eines besseren besonnen.
In beiden Fällen würde ich meinen, dass der Berater das Problem ist, und nicht das Produkt
Und weil dieses Rücktrittsszenario (wegen nichterhalt der Polizze)bei Strukkis so beliebt ist, würde ich jedem Berater empfehlen, die Polizzen persönlich beim Kunden vorbeizubringen, und die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen.
Entweder hat der Berater zu hoch abgeschlossen, oder der Kunde wurde überredet, und hat sich eines besseren besonnen.
In beiden Fällen würde ich meinen, dass der Berater das Problem ist, und nicht das Produkt
Und weil dieses Rücktrittsszenario (wegen nichterhalt der Polizze)bei Strukkis so beliebt ist, würde ich jedem Berater empfehlen, die Polizzen persönlich beim Kunden vorbeizubringen, und die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen.
- hape
- Beiträge: 42
- Registriert: 22.05.2008, 15:01
- Wohnort: Salzburg
Re: Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
hape hat geschrieben:Grundsätzlich bleibt zu hinterfragen, warum man einen Antrag stellt, und dann denselben gleich wieder storniert![]()
Entweder hat der Berater zu hoch abgeschlossen, oder der Kunde wurde überredet, und hat sich eines besseren besonnen.
In beiden Fällen würde ich meinen, dass der Berater das Problem ist, und nicht das Produkt![]()
Und weil dieses Rücktrittsszenario (wegen nichterhalt der Polizze)bei Strukkis so beliebt ist, würde ich jedem Berater empfehlen, die Polizzen persönlich beim Kunden vorbeizubringen, und die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen.
Muss ich dir recht geben, sehr gute Idee!! Der Aufwand ist zwar gross aber der Kunde fühlt sich gut aufgehoben, da ich dann gleich noch einmal fragen kann ob es denn nun eh so ist wie er es wolle und mir noch einmal ein JA abhole.
- lexl
- Beiträge: 34
- Registriert: 15.04.2008, 18:28
Re: Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
lexl hat geschrieben:Also das stimmt so nicht. Du hast wie gesagt ein 14tägiges Rücktrittsrecht und spätestens bei Erhalt der Polizze sind die Bedingungen sowie der Hinweis auf das Rücktrittsrecht dabei. Das wär a bissl gar einfach dann würden ja keine Verträge mehr halten.
Das ist genau der Fehler den viele Berater machen, die Polizze per Post verschicken und das nicht eingeschrieben. Dann hat der Berater keinen Beweis das der Kunde die Polizze erhalten hat wenn der Kunde sagt er hat Sie nicht bekommen.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und beruhen auf einer kreativen Schreibweise!
- Skiss86
- Beiträge: 7
- Registriert: 07.10.2008, 11:51
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Re: Ausstiegsmöglichkeiten bei Lebensversicherung
Diese Handlungsweisen sind sehr interessant. Wenn sich bloß nur jeder Finanzdienstleister so viel um seine Kunden kümmern würde. 
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