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AWD will Sammelklage anfechten

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AWD will Sammelklage anfechten

Beitragvon RauchenwaldChristian » 19.11.2009, 10:48

Das Handelsgericht Wien hat eine Sammelklage wegen behaupteter systematischer Fehlberatung gestattet. AWD wird berufen, ein langer Prozess droht.

Nach knapp drei Wochen hat Richter Oskar Straßegger vom Handelsgericht Wien entschieden: Die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengte erste Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD wegen behaupteter systematischer Fehlberatung beim Verkauf von Immobilienaktien ist zulässig.

Der Antrag des VKI auf Sammelklage wurde mit Prozessökonomie begründet. Allen 123 Fällen sei es gemeinsam, dass konservativen und risikoarmen Anlegern Immofinanz-Aktien empfohlen worden seien mit dem Argument, dass diese völlig risikolos seien. Der AWD hingegen wollte jeden Fall einzeln verhandeln. "Über einen Zeitraum von zwölf Jahren sind 103 Berater involviert", sieht AWD-Anwalt Christian Winternitz kaum Gemeinsamkeiten.

Monsterprozess

Richter Straßegger folgte jedoch den Klägern unter Verweis auf eine drohende Prozesslawine. "Die Frage der Zulässigkeit der Sammelklage stellt sich - zumindest in Grenzfällen wie diesem - als reine Zweckmäßigkeitsfrage dar, die am Kriterium der Prozessökonomie ausgerichtet zu entscheiden ist", heißt es im Urteil. Genau hier will Winternitz in den nächsten zwei Wochen für einen Rekurs beim Oberlandesgericht (OLG) einhaken. Denn bei einem Grenzfall könne auch im Sinne des AWD entschieden werden, zumal andere Richter der Meinung seien, dass eine Sammelklage in Österreich nicht zulässig sei.

Entscheidet das OLG in den nächsten sechs Monaten erneut für den VKI, droht das zweitgrößte Zivilverfahren nach dem WEB-Prozess (3200 Anleger).

2500 Betroffene

Denn insgesamt haben sich 2500 Betroffene mit einem Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro beim VKI gemeldet. VKI-Chefjurist Peter Kolba strebt weiter eine außergerichtliche Lösung an. Dafür müsse AWD zunächst auf die Mitte 2010 drohende Verjährung der noch nicht gerichtsanhängigen Fälle verzichten. "Wir kennen die restlichen Fälle nicht und können das daher nicht tun", kontert Winternitz. "AWD steht dazu, in Fällen, bei denen es tatsächlich zu einem Fehlverhalten von Beratern gekommen ist, gütliche Lösungen mit den Anlegern zu suchen", teilt der Dienstleister mit.

Quelle: http://kurier.at/geldundwirtschaft/1955757.php

RauchenwaldChristian
 
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