Abfertigung ALT
Die so genannte Abfertigung ALT stellt das alte Abfertigungsmodell dar, welches bis zum 1. Jänner 2003 gegolten hat und auch noch für Arbeitnehmer gilt, die vor diesem Datum in ein Arbeitsverhältnis eingetreten sind.
Die Abfertigung ALT stellt eine Auszahlung an den Arbeitnehmer dar, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Zahlung erhält er vom Arbeitgeber. Die Abfertigung ALT wird jedoch nur in speziellen Fällen ausgezahlt. Beispielsweise dann, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber und nicht durch den Arbeitnehmer veranlasst wird, insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer ungerechtfertigt oder unverschuldet entlassen wird.
Auch, wenn der Arbeitnehmer aus berechtigtem Grund vorzeitig aus dem Unternehmen austritt, ist die Abfertigung ALT zu bezahlen. Die Abfertigung muss aber auch bezahlt werden, wenn es sich um ein befristetes Dienstverhältnis gehandelt hat, das ausläuft.
Wenn der Arbeitnehmer selbst ohne vorliegenden Kündigungsgrund kündigt, verliert er die Abfertigung ALT. Kann hingegen eine einvernehmliche Kündigung vereinbart werden, hat er durchaus Anspruch auf die Abfertigung.
Die Höhe der Abfertigung, die der Arbeitnehmer beim Austritt aus dem Unternehmen erhält, richtet sich jeweils nach der Dauer seiner Tätigkeit im Unternehmen. Je länger er im Unternehmen tätig war, desto höher fällt auch die Abfertigung ALT aus. So sind es ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Bruttomonatsentgelte, die ausbezahlt werden müssen, während bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 12 Bruttomonatsentgelte ausbezahlt werden müssen.
