Abfertigung bei Kündigung
Bei einer Kündigung hat man nach Ablauf einer bestimmten Arbeitszeit Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Abfertigung Neu gilt besonders für echte Arbeitsnehmer wie Lehrlinge, Angestellte, Arbeiter und Haushaltshilfen unabhängig von Entlohnung und Arbeitszeit.
Da keine Beiträge zu zahlen sind, gilt die Abfertigung neu auch für geringfügige Arbeitnehmer. Die Ausbezahlung der Abfertigung ist eigentlich erst dann sinnvoll, wenn das Dienstverhältnis länger als 36 Monate andauert. Wenn die Beträge zu gering sind, ist es empfehlenswert, sie in der Pensionskasse liegen zu lassen. Eine der besten Möglichkeiten, die Abfertigung zu verwenden besteht darin, sie als Grundstein für eine Altersvorsorge anzulegen. Genau deshalb, weil es nie zu früh ist, an eine Altersvorsorge zu denken.
