absetzbar
Wenn man sich beim Lohnsteuerausgleich möglichst viel Geld wieder vom Finanzamt zurückholen möchte, dann sollte man darauf achten, welche Anschaffungen von der Steuer absetzbar sind.
Abesetzen von Investitionen
Denn auf diese Weise kann man durch Investitionen, die man während des Jahres sowieso getätigt hätte, mitunter eine stattliche Summe einsparen. Denn beim Steuerausgleich am Ende des Jahres wird das jeweilige Steueraufkommen als Basis genommen.
Hat man während des Jahres absetzbare Anschaffungen oder Ausgaben getätigt wie etwas Spenden, aber unter Umständen auch Kreditraten oder Büromöbel für die Einrichtung eines Home Offices, so kann man den jeweiligen Steuerbetrag um einiges reduzieren und muss somit weniger Geld an das Finanzamt abführen.
Abesetzbarkeit bei Unternehmer und Selbstständige
Die Absetzbarkeit ist natürlich vor allem auch für Unternehmer und Selbständige sehr wichtig. Denn diese müssen nicht nur Einkommenssteuer, sondern auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abliefern. Die Umsatzsteuer, die für die Einnahmen eines Unternehmens anfällt und an das Finanzamt abgeliefert werden muss, kann wiederum durch Investitionen des Unternehmens verringert werden. Denn, wenn das Unternehmen etwas einkauft, bezahlt es auch selbst Umsatzsteuer.
Aus Sicht des Unternehmens wird diese Steuer als Vorsteuer bezeichnet. Durch die Absetzbarkeit von Anschaffungen soll unter anderem auch der Konsum und dadurch die Wirtschaft gefördert werden. Denn je mehr Investitionen das Unternehmen tätigt, umso mehr Steuern kann es sparen.
