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Okt
9.

Auch, wenn man ein Konto bei einer Bank eröffnet, das schließlich zu den Standardprodukten einer Bank gehört, sollte man sich die AGB dazu genau durchlesen. Ansonsten könnte es mitunter zu unangenehmen Überraschungen kommen.

Mit der Vertragsunterzeichnung für das Girokonto erhält man von der Bank auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ausgehändigt. Nur zu oft werden diese vorschnell übergangen und nicht beachtet. Dies kann jedoch ein entscheidender Fehler sein. Denn immerhin können in den AGB verschiedene Klauseln enthalten sein, die sich in bestimmten Situationen für den Kontoinhaber unangenehm auswirken können. Der Kontoinhaber sollte jedenfalls darüber Bescheid wissen, welcher Zinssatz für eine Kontoüberziehung verrechnet wird und unter welchen Umständen der überzogene Betrag auch fällig gestellt werden kann.

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