Anmeldung beim Finanzamt – Betriebsgründung
Die Betriebsgründung ist der erste wichtige Schritt in die Selbständigkeit. Bevor man jedoch tatsächlich die selbständige Tätigkeit aufnehmen kann und auch Gewinne einfahren kann, ist es notwendig, verschiedene Schritte durchzuführen.
Dazu gehört unter Anderem auch die Anmeldung beim Finanzamt, die zur Betriebsgründung notwendig ist. Denn schließlich muss man auch das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen, dass man eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt und somit auch steuerpflichtig wird. Die Anmeldung beim Finanzamt muss innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung geschehen. Nach der Anmeldung erhält man auch eine Steuernummer und falls beantragt auch eine UID-Nummer für den innergemeinschaftlichen Handel.
Die Anmeldung beim Finanzamt kann telefonisch, schriftlich oder persönlich geschehen. Selbstverständlich ist es von Vorteil, sich die Formulare Verf 24 für die Gründung von Einzelunternehmen, Verf 16 für die Gründung von Personengesellschaften bzw. das Formular Verf 15 für Kapitalgesellschaften bereits vorab aus dem Internet herunter zu laden und auszufüllen, damit dieses gleich beim zuständigen Finanzamt zur Anmeldung vorgelegt werden kann.
Benötigt wird außerdem auch noch ein Personalausweis der Gründer. Bei der Anmeldung muss man auch die voraussichtlichen Umsätze bzw. auch den Voraussichtlichen Gewinn für das Eröffnungsjahr angeben. Hier gilt es, die Höhe gut einzuschätzen. Denn setzt man den Gewinn zu hoch an, muss man eine zu hohe Steuervorauszahlung leisten, setzt man ihn zu gering an, muss man mit Nachzahlungen rechnen.
