Anspruch auf Krankentagegeld
Bei der Krankenversicherung gibt es viele unterschiedliche Leistungen, von denen der Versicherte im Krankheitsfall profitieren kann. Eine dieser Leistungen ist das Krankentagegeld. Das Krankentagegeld ist ein bestimmter Betrag, der für jeden Tag, den der Versicherte in Krankenstand ist und daher arbeitsunfähig ist, ausbezahlt bekommt. Dies ist natürlich besonders für Selbständige interessant, deren Einkommen gefährdet ist, wenn sie nicht arbeiten können. Um den Anspruch auf das Krankentagegeld zu sichern, muss der Patient selbstverständlich einen ärztlichen Bescheid über die Erkrankung erbringen, in der auch die Dauer des Krankenstandes vermerkt wird. Der Anspruch auf Krankentagegeld ist ab dem vierten Tag des Krankenstandes gegeben. Auch der Dienstgeber muss eine entsprechende Bestätigung über das Entgelt an die Versicherung weiterleiten.
Ab dem 4. Tag bis zum 42. Tag der Erkrankung erhält der Versicherte 50 Prozent und ab dem 43. Tag sogar 60 Prozent der Bemessungsgrundlage. Wenn der Versicherte beim Eintritt in den Krankenstand während des letzten Jahres mindestens ein halbes Jahr lang versichert war, kann das Krankentagegeld für die Dauer von bis zu einem ganzen Jahr in Anspruch genommen werden, sofern die Krankheit bzw. die Arbeitsunfähigkeit so lange anhalten sollte. Ist dies nicht der Fall, so verkürzt sich die Maximaldauer auf 26 Wochen ab dem Eintritt in den Krankenstand.
