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Nov
30.

In den betrieblichen Einkunftsarten muss selbstverständlich auch ein Gewinn ermittelt werden. Die betrieblichen Einkunftsarten betreffen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sowie die Einkünfte aus gewerblichem Betrieb.

Hierbei muss selbstverständlich ein Gewinn ermittelt werden, da von diesem auch die Steuerpflicht abhängt. Dabei können unterschiedliche Gewinnermittlungsarten herangezogen werden.

Generell lässt sich hierbei in zwei grundsätzliche Arten der Gewinnermittlung unterscheiden. Die einfache Variante, die vor allem Einzelunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 400.000 Euro in Anspruch nehmen, ist die Einnahmen-Ausgabenrechnung. Bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen, um den Gewinn zu ermitteln. Hier muss ein fortlaufendes Kassabuch geführt werden und auch ein Anlagenverzeichnis.

Betriebsvermögensvergleich
Eine weitere Möglichkeit, um den Gewinn für eine betriebliche Einkunftsart zu ermitteln, besteht durch den Betriebsvermögensvergleich. Dabei wird das Betriebsvermögen des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres verglichen, wobei das Vorjahresvermögen vom aktuellen Vermögen abgezogen wird.

Außerdem werden auch noch Privatentnahmen hinzu gerechnet und Privateinlagen abgezogen, um den Gewinn zu berechnen. Welche Art von Gewinnermittlung genutzt werden muss, hängt dabei meist von der Art des Betriebes ab. Bis zu einem gewissen Rahmen hat der Unternehmer auch selbst die Möglichkeit, die Art der Gewinnermittlung selbst zu wählen. Meist ist die Art der Gewinnermittlung jedoch vorgeschrieben.

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