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Dez
15.

Für Kleinunternehmer gibt es eine spezielle Sonderregelung. Sie wird auch Kleinunternehmerregelung oder aber Bagatellgrenze für Kleinunternehmer genannt.

Dabei können Unternehmer, die einen bestimmten, jährlichen Umsatz nicht überschreiten, unterstützt, da sie von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren können. Der jährliche Maximalumsatz eines Kleinunternehmers darf nicht über 30.000 Euro liegen, wobei dieser Wert jedoch einmal innerhalb von fünf Jahren um 15 Prozent überschritten werden darf.

Bis zum Jahr 2007 lag die Bagatellgrenze für Kleinunternehmer bei 22.000 Euro jährlich. Kleinunternehmer können verschiedene, steuerliche Vorteile nutzen. Kleinunternehmer sind somit beispielsweise von der Umsatzsteuer befreit und müssen diese nicht an das Finanzamt abliefern. Bei der Ermittlung der Bagatellgrenze für Kleinunternehmer jedoch muss die Umsatzsteuer trotzdem heraus gerechnet werden.

Kleinunternehmer müssen zwar keine Umsatzsteuer abliefern, dürfen diese aber auf ihren Rechnungen auch nicht ausweisen und sich auch für Einkäufe keine Vorsteuer abziehen. Um von der Kleinunternehmerregelung profitieren zu können, muss der Unternehmer dies bei der Anmeldung der Firma beim Finanzamt beantragen.

Damit bindet er sich jedoch auch gleich für mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelung und kann nicht in das normale System wechseln. Für Neugründer kann es bei der Gründung des Unternehmens mitunter sehr schwer sein, zu entscheiden, welches System sie wählen wollen, da sie noch nicht richtig einschätzen können, wie hoch die Umsätze für das Kalenderjahr sein werden.

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