Bausparvertrag kündigen
Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Rückzahlung des Bausparguthabens zuzüglich Zinsen und abzüglich des Verwaltungskostenbeitrages sowie weiterer Kostenbeiträge erfolgt in der Regel 2 Wochen nach der Kündigung. Es steht jeder Bank frei, Bausparern, die sich in einer vorübergehenden Notlage befinden, Teile ihres Bausparguthabens ohne Kündigung zurückzuzahlen. Diese Möglichkeit besteht auch ohne Nachweis einer vorübergehenden Notlage, wenn seit dem Abschluss des Bausparvertrages mindestens 6 Jahre vergangen sind.
Denn wer sich zu diesem Schritt entschließt, verliert zunächst die staatliche Prämie, wodurch diese auch deutlich geringer ausfällt. Die Prämie kann somit auf 0,5 bis 1% sinken! Darüber hinaus verrechnet die Bausparkasse Kündigungsspesen, was immerhin bis zu 100 Euro ausmachen kann. Gerade in einer finanziell schwierigen Situation kann dies viel Geld sein.
Man sollte sich in jedem Fall gut überlegen, ob man den Bausparvertrag kündigen möchte. Immerhin schließen diesen die meisten Anleger natürlich auch aus dem Grund ab, auf ein Eigenheim sparen zu können. Bei einer vorzeitigen Kündigung wird dies jedoch sehr schwierig werden. Die Kündigung des Bausparvertrages sollte daher immer erst die letzte Option sein, bevor man alle anderen Möglichkeiten bereits ausgelotet hat, um seine finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. So kann die Ausnutzung eines Überziehungsrahmens eventuell langfristig gesehen günstiger kommen.
