Bildungsförderungen – Freibetrag
Die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern in Unternehmen wird selbstverständlich gefördert. Auch das Finanzamt unterstützt Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter ausbilden.
Hier werden die Unternehmen durch entsprechende Bildungsförderungen steuerlich gefördert. Der Steuerbetrag für Unternehmen, die Geld für die Bildung ihrer Mitarbeiter ausgegeben haben, reduziert sich somit. Denn für Bildungsausgaben steht den Betrieben ein sogenannter Freibetrag für die Bildung der Mitarbeiter zur Verfügung. Dieser Freibetrag kann somit genutzt werden, um die Bemessungsgrundlage für die Steuern im Rahmen der Steuererklärung zu senken. Die Unternehmen werden somit indirekt durch deine Steuerreduktion gefördert.
Der Freibetrag für die Bildungsförderung kann sowohl für interne wie auch externe Aufwendungen in Anspruch genommen werden, die im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern stehen. Bei externen Aufwendungen kann ein Freibetrag in Höhe von bis zu 20 Prozent des Wertes der Aufwendungen genutzt werden. Bei den internen Aufwendungen beträgt der Prozentsatz ebenfalls 20 Prozent. Jedoch ist hierbei eine maximale Höhe von 2.000 Euro vorgesehen.
Die Freibeträge können bei der Steuererklärung in einer dafür vorgesehenen Spalte eingetragen werden und somit abgesetzt werden. Die jeweiligen Beträge können dann als steuerfrei angesehen werden. Das Unternehmen muss somit für 20 Prozent der Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen keine Steuern entrichten, da diese durch die Bildungsförderungsfreibeträge gefördert werden.
