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Jan
12.

Nicht nur die Arbeitslosigkeit wird von vielen Menschen genutzt, um sich weiterzubilden und somit ihre Aussichten auf einen Job bzw. auf eine bessere Position als bisher zu erhöhen.

Auch während einer Beschäftigung können solche Kurse und Bildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Natürlich können die Teilnehmer solcher Bildungsmaßnahmen häufig nur Abendkurse oder auch Wochenendkurse besuchen, die außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden.

Doch einige Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen dauern einfach länger oder werden nur am Stück angeboten. Für diese Bildungsmaßnahmen wurde die Bildungskarenz eingeführt. Diese ermöglicht es den Arbeitnehmern, auch während einer Beschäftigung einer Weiterbildung nachzugehen, ohne um ihren Job fürchten zu müssen.

Denn der Arbeitnehmer wird für diese Zeit der Weiterbildung in der Bildungskarenz nur freigestellt, aber nicht gekündigt. Im Gegenzug muss dieser jedoch auch auf den Lohn bzw. das Gehalt für den jeweiligen Zeitraum verzichten.

Die Bildungskarenz kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gewährt werden. Mindestens jedoch muss die Bildungskarenz zwei Monate betragen. Dabei muss die Bildungskarenz jedoch nicht unbedingt am Stück genutzt werden. Somit ist es auch möglich,  mehrere Male mit Abständen in Bildungskarenz zu gehen. Die jeweiligen Teile der Weiterbildung dürfen dabei jedoch die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Bis zu einer weiteren, neuen Bildungskarenz müssen mindestens vier Jahre vergehen.

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