Bei einer Kündigung gibt es für den Arbeitnehmer viel zu beachten. Denn schließlich möchte dieser auch gut aussteigen und auf nichts verzichten. Somit will er selbstverständlich auch Zahlungen, die ihm noch zustehen, einfordern und ausbezahlt bekommen.
Archiv für Kündigung
Wenn man ein Arbeitsverhältnis beendet, dann hat man ein Recht darauf, von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu erhalten, um dieses beim nächsten Arbeitgeber vorweisen zu können. Im Arbeitszeugnis werden verschiedene Dinge vermerkt.
Bei einer Kündigung hat man nach Ablauf einer bestimmten Arbeitszeit Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Abfertigung Neu gilt besonders für echte Arbeitsnehmer wie Lehrlinge, Angestellte, Arbeiter und Haushaltshilfen unabhängig von Entlohnung und Arbeitszeit.
Unter einer fristlosen Kündigung versteht man den Sachverhalt, dass der Mitarbeiter eines Unternehmens dieses mit sofortiger Wirkung verlassen kann bzw. muss. Eins fristlose Kündigung kann aber nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden.
Die Arbeitnehmer können sich bei Problemen mit dem Arbeitgeber an die Arbeiterkammer wenden, da hier das Recht der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber vertreten wird.
