Ein Deckungsregister ist ein Register das Banken führen müssen und zu dessen Führung sie gesetzlich verpflichtet sind. Banken und Institutionen, die Pfandbriefe oder Kommunalbriefe ausgeben, müssen auf der anderen Seite auch Darlehen oder Ersatzdeckungswerte führen, die der Deckung der Pfandbriefe dienen. Im Deckungsregister werden diese genau eingetragen.
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Unter einem Bankomat versteht man üblicherweise einen Geldausgabeautomaten. In der Regel befindet sich dieser an der Außenwand von Banken oder anderen Gebäuden. Ebenso sind frei stehende Bankomat-Geräte häufig auch in den Foyers der Banken oder auch in Einkaufszentren zu finden. Der Begriff Bankomat wird vorwiegend in Österreich gebraucht, während in Deutschland andere Bezeichnungen vorherrschen.
Unter Geldschöpfung versteht man den Vorgang, den Banken vornehmen, wenn sie Buchgelder in Form von Einlagen ihrer Kunden annehmen und diese auf einem Girokonto wiederum anderen Kunden in Form eines Kredites zur Verfügung stellen. Dadurch schöpfen sie das Geld für ihre Kreditkunden, um ihr Kreditgeschäft betreiben zu können.
Unter einer Barvorlage versteht man eine Art von Kredit bzw. Vorfinanzierung, die Banken für ihre Bankkunden leisten können. Üblicherweise wird diese Art der Vorfinanzierung vorwiegend bei Firmenkunden angewendet und darüber hinaus ist die Barvorlage auch nur bei Kunden üblich, die eine gute Bonität bei der Bank genießen.
Ein Abbuchungsauftrag kann von einem Zahlungspflichtigen an seine Bank erklärt werden. In diesem schriftlichen Abbuchungsauftrag erklärt sich der Bankkunde dazu bereit, dass die Bank Lastschriften eines bestimmten Gläubigers, die auf das Konto ihres Kunden einlangen, akzeptieren und die Überweisung entsprechend ausführen kann.
