Wenn für Kinder Familienbeihilfe ausbezahlt wird, dürfen diese eine bestimmte jährliche Verdienstgrenze nicht überschreiten. Diese Grenz gilt ab dem darauffolgenden Kalenderjahr in welchem das 18. Lebensjahr vollendet wurde.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?
Im Moment liegt die Zuverdienstgrende für Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei 9000 Euro pro Jahr. (Stand Juli 2009) Seit dem Jahr 2001 gibt es nur noch eine Jahreshöchstgrenze beim zu versteuernden Einkommen. Von der der monatlichen Verdienstgrenze wurde Abstand genommen.
