Unter dem Restkaufpreis versteht man den Preis, zu dem ein Leasinggut nach der Leasinglaufzeit in das Eigentum übernommen werden kann. Üblicherweise wird das jeweilige Leasinggut wieder an die Leasinggesellschaft zurück gegeben, nachdem die Laufzeit abgelaufen ist. Der Leasingnehmer hat hierbei häufig aber ein Vorkaufsrecht und kann das Leasinggut zum Restkaufpreis übernehmen.
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Bei einem Mietkaufvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der eine Mischung zwischen Mietvertrag und Kaufvertrag darstellt. Beim Mietkaufvertrag werden bestimmte Faktoren beider Vertragsarten geltend. Der Mietkaufvertrag wird meist für Immobilien und andere Kaufgüter von hohem Wert vereinbart.
Auch beim Leasing von Fahrzeugen können Sonderzahlungen getätigt werden. In diesem Fall hat der jeweilige Leasingnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeitaußerordentliche Zahlungen an den Leasinggeber zu tätigen. Nimmt er diese Möglichkeit in Anspruch, so ergibt sich für ihn eine Reduzierung der Gesamtrestschuld. Diese kann entweder in einer verkürzten Laufzeit, einer geringeren Schlussrate oder einer reduzierten Rate während der Laufzeit münden.
Für den Leasingnehmer ist es natürlich besonders wichtig, zu wissen, wie hoch seine Leasingraten bei einer Leasingfinanzierung sein werden. Denn er kann die Höhe der Raten während der Laufzeit natürlich auch vor Abschluss des Vertrages noch aktiv beeinflussen und mitbestimmen.
Bei einem Leasingvertrag wird häufig auch zusätzlich eine Leasingratenversicherung abgeschlossen. Mit dieser Versicherung der Leasingraten soll der Leasingnehmer ein ganzes Stück Sicherheit bekommen und der Leasinggeber erhält dadurch auch die Bezahlung der Leasingraten abgesichert.
