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Archiv für Mietminderung

Jul
15.

Immer wieder kommt es zu Problemen auf Grund von Baulärm. In bestimmten Fällen kann Baulärm sogar ein Grund für eine Mietminderung sein. Hierbei muss jedoch genau unterschieden werden wer den Lärm verursacht. Kommt der Lärm von Nebengebäuden wegen eines Neubaus oder einer Sanierung so ist in diesem Fall keine Mietminderung möglich. Dasselbe gilt für Arbeiten an der Straße.

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Jul
15.

Der Mieter kann die Miete auf bis zu 60 Prozent reduzieren lassen, wenn im Haus größere Bauarbeiten durchgeführt werden. dies ist besonders unangenehmen durch die starke Lärm und die Staubentwicklung.

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Jul
15.

Sollte der Balkon in keinen ordnungsgemäßen Zustand sein, kann der Mieter beim Vermieter eine Minderung seiner Miete verlangen. Der Balkon hat meist die Mängel, dass die Verfliesung oder das Mauerwerk runter bricht. Hierbei kann der Mieter einen Mietnachlass von bis zu 15 Prozent beantragen.

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Jul
15.

Sollte die Dusch- oder Bademöglichkeit durch einen verstopften Abfluss oder verkalktes Rohr nicht mehr funktionstüchtig sein, so ist das ein großer Mangel. Große Mängel können beim Vermieter gegen eine Mietminderung geltend gemacht werden.

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Jul
15.

Der Mieter kann bei einem Verstopften bzw. nicht abfliesenden Abfluss sich an den Vermieter wenden. Die Behebung sollte dabei so rasch wie möglich erfolgen. Dauert dies zu lange oder wird gar nicht gemacht, so kann der Mieter eine Mietminderung für den jeweiligen Zeitraum beantragen.

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