Der außergerichtliche Ausgleich oder auch stiller Ausgleich genannt, bietet dem Schuldner die Möglichkeit, seine finanziell problematische Situation gemeinsam mit seinen Gläubigern ohne Gericht beizulegen.
Archiv für Privatkonkurs
Der Privatkonkurs bietet auch Privatpersonen die Möglichkeit, durch ein Konkursverfahren eine Entschuldung herbeizuführen, wie es auch bei insolventen Unternehmen möglich ist.
Wenn ein Zwangsausgleich aufgrund mangelnder Zustimmung durch die Gläubiger nicht zustande kommen kann, läuft das Konkursverfahren weiter und das Vermögen des Schuldners wird verpfändet, wobei der Erlös aus den Verkäufen auf die Gläubiger aufgeteilt wird, um die Schuldsumme zu verringern.
Der außergerichtliche Ausgleich oder auch stiller Ausgleich genannt, bietet dem Schuldner die Möglichkeit, seine finanziell problematische Situation gemeinsam mit seinen Gläubigern ohne Gericht beizulegen.
Das Abschöpfungsverfahren ist ein Instrument, dass dem Schuldner eine letzte Möglichkeit bietet, eine Entschuldung herbeizuführen, wenn andere Möglichkeiten wie ein Zahlungsplan bereits erfolglos geblieben sind. Dabei muss der Schuldner vom Existenzminimum leben, dass gerichtlich festgestellt wird.
