Wer vor hat in Pension zu gehen, muss eine festgelegte Anzahl von Mindestversicherungsjahren vorweisen können. Grundsätzlich können nur Personen die dieses Kriterium erfüllt in Pension gehen. Wer nicht ausreichend Versicherungsjahre hat kann sie diese im Nachhinein zukaufen. Für den Nachkauf gibt es jedoch Einschränkungen. Es ist nicht möglich sich unbegrenzt viele Jahre nach zu kaufen.
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Bei der Zuverdienstgrenze muss zwischen Alterspension, vorzeitige Altenpension und der Korridorpension unterschieden werden. Bei allen 3 Arten spielt die Geringfügigkeitsgrenze von 357,74 Euro (Stand Juli 2009) eine Rolle. Jedoch sind die Folgen bei Erreichung dieses Betrages sehr unterschiedlich.
Ein Entnahmeplan bietet die Möglichkeit, Gelder aus einer Kapitalanlage zu beziehen. Und zwar schon während der Laufzeit.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig das Wort Geringfügigkeitsgrenze mit dem Begriff des geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers gleich gesetzt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn Geringfügigkeitsgrenzen gibt es im Bereich der Sozialversicherung, bei den Zuverdienstgrenzen und im Steuerrecht.
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Die Zukunftsvorsorgefonds sind staatlich geförderte Pensionsvorsorgen, die jeder zusätzlich als private Pensionsvorsorge abschließen kann.
