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Archiv für Versicherungen

Aug
22.

Ein Versicherungsvertrag kommt zu Stande, wenn ein Versicherungsnehmer einer Versicherungsgesellschaft Prämien bezahlt, damit diese im Schadensfall den Versicherungsschutz gewährt. Die genauen gesetzlichen Vorschriften für das Zustandekommen und den Inhalt von Versicherungsverträgen werden im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Das Versicherungsvertragsgesetz ist als Bundesgesetz zu sehen und schreibt sämtliche Rechten, aber auch Pflichten von beiden Vertragspartnern, also vom Versicherungsnehmer und vom Versicherungsgeber, fest. Im Jänner 2008 trat eine Neufassung des VVG in Kraft, welche für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge Gültigkeit findet. Verträge, die vor diesem Datum unterschrieben wurden, unterliegen zum Teil noch der alten Fassung. Die Reformierung dient vor allem dazu, das Gesetz für die Kunden verständlicher zu gestalten.

Aug
13.

Heutzutage besteht die Möglichkeit, für beinahe alles und jeden eine Versicherung abzuschließen. Nicht nur Menschen, Häuser oder Fahrzeuge können versichert werden, auch Tiere und einzelne Körperteile können auf beliebig hohe Versicherungssummen versichert werden. Welche kuriosen Möglichkeiten es gibt, wird immer wieder aus Hollywood berichtet, wenn Stars ihren Allerwertesten auf horrende Summen versichern lassen. Im Großen und Ganzen unterscheidet man die Lebensversicherung, die Krankenversicherung, die Kompositversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Neben zahlreichen freiwilligen Versicherungsmöglichkeiten gibt es auch einige verpflichtende Versicherungen, die abgeschlossen werden müssen. Zu den Kompositversicherungen zählen zum Beispiel die Sachversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung, die Kreditversicherung, die Pflegeversicherung oder die Reiseversicherung.

Aug
12.

Der Versicherungsnehmer übernimmt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags zahlreiche Rechte und Pflichten. Dazu zählt auch die Pflicht zur Leistung der vereinbarten Versicherungsbeiträge. Mit der pünktlichen Einzahlung der Versicherungsbeiträge bewahrt sich der Versicherungsnehmer den vereinbarten Versicherungsschutz. Kommt der Versicherungsnehmer allerdings in Verzug mit seinen Zahlungen und gerät in Beitragsrückstand, so geht der Versicherungsschutz verloren. Die Versicherungsgesellschaft ist dann im Versicherungsfall nicht mehr zahlungspflichtig und bleibt somit leistungsfrei. Grundsätzlich räumt die Versicherung dem Versicherungsnehmer eine bestimmte Frist ein, innerhalb welcher dieser die noch ausstehenden Prämien einzahlen muss, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Werden Mahnungen verschickt, so erhöht sich der Beitrag um die Mahnspesen.

Aug
11.

Im Zuge der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung abzuschließen: die Kaskoversicherung. Im Rahmen der Autoversicherung unterscheidet man zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung. Die Kaskoversicherung deckt sämtliche Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen, während die gesetzliche Pflichtversicherung lediglich für Schäden an fremden Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen aufkommt. Die Höhe der Prämie für eine Kaskoversicherung richten sich nach dem Schadensfreiheitsrabatt, der Art und Motorleistung des Fahrzeuges und der Höhe der Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist ein bestimmter Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlt. Durch die Kaskoversicherung werden zahlreiche Schäden gedeckt, jedoch sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auszuschließen.

Aug
10.

Wird ein Versicherungsvertrag zum Beispiel für Eigenheim, Haushalt, Haftpflicht, Rechtsschutz oder Unfall über einen langen Zeitraum abgeschlossen, so erhält der Kunde in vielen Fällen einen Rabatt von der Versicherung gewährt. Diesen Rabatt nennt man Dauerrabatt oder auch Treuebonus. Laut den Versicherungsbedingungen besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag nach dreijähriger Laufzeit gekündigt werden kann. In diesem Fall kommt es dann allerdings zur Rückforderung des gewährten Rabattes. Der Kunde muss der Versicherung somit bei einer vorzeitigen Kündigung den Dauerrabatt refundieren, da dieser nur gewährt wurde, wenn der Vertrag für die vereinbarte Zeit aufrecht bleibt. Die Dauerrabattrückforderung von der Versicherung ist vom Gesetz her erlaubt.


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