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Dez
9.

Das System der Mehrwertsteuer sieht in Österreich vor, dass für alle Leistungen und Lieferungen, die von inländischen Unternehmern erbracht werden, die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer berechnet wird. Die Mehrwertsteuer beträgt generell 20 Prozent vom Netto-Warenwert, wobei es auch eine begünstigte Mehrwertsteuer gibt, die wiederum nur für einige spezielle Leistungen und Lieferungen gilt.

Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung des Unternehmers an seinen Kunden berücksichtigt und extra ausgewiesen. Der Kunde bezahlt die Mehrwertsteuer mit dem Rechnungspreis. Der Unternehmer wiederum muss die Umsatzsteuerbeträge seiner über das Jahr hinweg verrechneten Ausgangsrechnungen jedoch an das Finanzamt abgeben.

Auch bei Geschäften zwischen Unternehmern muss eine Umsatzsteuer verrechnet werden. Jedoch wird die Umsatzsteuer hier lediglich als Durchlaufposten angesehen. Denn schließlich hat der Käufer die Möglichkeit, den Umsatzsteuerbetrag bei der Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer geltend zu machen.

Das bedeutet, dass er die Vorsteuerbeträge aus Einkaufsrechnungen wieder vom Finanzamt zurück erhält bzw. diese als Gutschriften auf die Umsatzsteuerschuld angerechnet werden. Aus diesem Grund ist bei Geschäften unter Unternehmern auch häufig nur vom Nettopreis die Rede, wenngleich die Umsatzsteuer dennoch aufgeschlagen werden muss.

Die Umsatzsteuer muss überdies hinaus auch für den Eigenverbrauch berechnet werden. Bei Einfuhren aus dem Ausland wird von der Einfuhrumsatzsteuer gesprochen, während bei Angabe der UID-Nummer auf der Rechnung auch die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer von 0 Prozent angewendet werden kann.

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