Dauerrabatt auf Versicherungen
Wird ein Versicherungsvertrag zum Beispiel für Eigenheim, Haushalt, Haftpflicht, Rechtsschutz oder Unfall über einen langen Zeitraum abgeschlossen, so erhält der Kunde in vielen Fällen einen Rabatt von der Versicherung gewährt. Diesen Rabatt nennt man Dauerrabatt oder auch Treuebonus. Laut den Versicherungsbedingungen besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag nach dreijähriger Laufzeit gekündigt werden kann. In diesem Fall kommt es dann allerdings zur Rückforderung des gewährten Rabattes. Der Kunde muss der Versicherung somit bei einer vorzeitigen Kündigung den Dauerrabatt refundieren, da dieser nur gewährt wurde, wenn der Vertrag für die vereinbarte Zeit aufrecht bleibt. Die Dauerrabattrückforderung von der Versicherung ist vom Gesetz her erlaubt.
