Der Arbeitsvertrag: Rechtssichere Vertragsinhalte
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis. Daher sind die in ihm enthaltenen Formulierungen überaus wichtig. Sie definieren die Arbeitsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen wie beispielsweise den unbefristeten oder den befristeten Arbeitsvertrag, den projektbezogenen Arbeitsvertrag, eine Teilzeitarbeitsvertrag oder einen Aushilfsvertrag.
Egal, um was für eine Art Vertrag es sich handelt, einige Punkte dürfen in keinem Vertrag fehlen. So müssen die Personendaten des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers aufgeführt werden wie Name und Anschrift. Ebenso wenig fehlen dürfen Angabe zu Beginn und, bei befristeten Verträgen, Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitszeit muss vertraglich geregelt werden, das Einkommen, eventuelle Sonderzahlungen, die Anzahl der Urlaubstage, die Kündigungsfrist und selbstverständlich darf die Unterschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht vergessen werden.
Viele weitere Vertragsinhalte können natürlich je nach Anforderung des Arbeitsplatzes ergänzt werden. So ist es teilweise nötig, eine vertragliche Regelung für Überstunden zu finden oder eine Frist zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu vermerken.
Generell ist die Gestaltung eines Arbeitsvertrages frei, werden jedoch gesetzliche Bestimmungen in diesem verletzt, kann der Arbeitsvertrag für ungültig erklärt werden. Daher greifen viele Arbeitgeber auf vorformulierte Standardverträge zurück, die auch online heruntergeladen werden können.
Die Beendigung eines Arbeitsvertrages erfolgt beispielsweise entweder durch eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers oder -nehmers, durch einen Aufhebungsvertrag oder auch automatisch bei befristeten Arbeitsverträgen.
