Die Umsatzsteuer –Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Steuerarten. Die Umsatzsteuer oder aber auch Mehrwertsteuer genannt ist auf die Preise für alle Lieferungen oder Leistungen aufzuschlagen und zu verrechnen, die von einem inländischen Unternehmer in Rechnung gestellt werden.
Sie muss auch auf der Rechnung extra ausgewiesen werden, bzw. ist es bei Rechnungen, die sich ausschließlich an Endkunden richten, sogar unbedingt nötig, dass die Umsatzsteuer bereits in den angepriesenen Preisen mit eingerechnet wurde. Somit muss es sich um Endpreise handeln, die die Umsatzsteuer bereits inkludieren, während bei Geschäften zwischen Unternehmern häufig die Nettopreise genannt werden, da sich der Käufer einer Ware, sofern er Unternehmer ist, die Umsatzsteuer im Rahmen der Vorsteuererklärung wieder vom Finanzamt zurück holen kann.
Die Umsatzsteuer beträgt in Österreich generell 20 Prozent vom Nettowarenwert bzw. Nettodienstleistungswert. Diese 20 Prozent werden somit mit dem Gesamtwarenpreis an den Kunden verrechnet und vom Lieferanten einbehalten.
Dieser muss die Umsatzsteuer jedoch im Rahmen der Umsatzsteuererklärung wiederum an das Finanzamt abliefern, wobei er die Möglichkeit hat, Vorsteuerbeträge aus eigenen Einkäufen vom Umsatzsteuerwert abzuziehen. Somit verringert sich die Umsatzsteuerschuld für ihn. Neben der 20-prozentigen Umsatzsteuer gibt es auch begünstigte Umsatzsteuern für bestimmte Waren und Leistungen. Die 10-prozentige Mehrwertsteuer gilt somit etwa für Speisen, Bücher oder auch Arzneien verrechnet.
