Die Umsatzsteuervoranmeldung
Die Beträge für die Umsatzsteuer müssen regelmäßig an das Finanzamt übermittelt werden. Diese erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine monatliche Meldung an das Finanzamt, in der die Umsätze übermittelt werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung kann mit dem Formular U30 übermittelt werden, das jedoch auch online auf dem Portal des Finanzamtes abrufbar ist und auch gleich online übermittelt werden kann. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss spätestens bis zum 15. des zweitfolgenden Monats an das Finanzamt übermittelt werden.
Ebenfalls muss auch die Umsatzsteuerzahllast bis zu diesem Termin bereits an das Finanzamt entrichtet werden. Selbstverständlich kann sich auch ein Steuerguthaben im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung ergeben. In diesem Fall wird die Gutschrift allerdings auch erst dann wirksam, wenn die Voranmeldung übermittelt wurde.
Wenn ein Internetanschluss vorliegt, muss die Umsatzsteuervoranmeldung sogar online an das Finanzamt übermittelt werden. Hier kann es sogar zu Strafen kommen, wenn die Voranmeldung trotzt Internetanschluss dennoch in Papierform abgewickelt wird.
Normalerweise muss die Umsatzsteuervoranmeldung in monatlichen Abständen abgegeben werden. Es gibt hier jedoch auch Ausnahmen. Denn, sofern die Beiträge der Zahllast rechtzeitig an das Finanzamt entrichtet werden und die Umsätze im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro betragen haben, kann die Umsatzsteuervoranmeldung auch entfallen. Überdies hinaus ist es aber auch noch möglich, die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abzugeben. Allerdings gilt dies nur für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 22.000 Euro.
