Die Zinsabschlagsteuer
Diese spezielle Steuer wird auf Zinsen von Sparfreibeträge angewendet die über eine bestimmte Grenze hinaus gehen. Die Zinsabschlagsteuer kann somit in die Kategorie der Kapitalertragssteuer eingeordnet werden.
Die Zinsabschlagsteuer soll ab dem Jahr 2009 von einer anderen Steuer abgelöst werden. Die Abgeltungsteuer ist die neue Form der Zinsabschlagsteuer.
Wie hoch ist die Zinsabschlagsteuer?
Die Höhe der Zinsabschlagsteuer beläuft sich derzeit auf knapp 30 Prozent. Im Normalfall wird die Steuer automatisch über die Bank an das Finanzamt weitergegeben.
Zinsabschlagsteuer über Lohnsteuererklärung zurückholen
Es ist möglich über die Lohnsteuererklärung, die Zinsabschlagsteuer wieder zurück zu holen. Hierzu muss man einfach seine Daten unter dem Posten Freibeträge für Kapitaleinkünfte anführen.
Zusatzkosten bei der Zinsabschlagsteuer
Die zusätzlichen Kosten bei der Zinsabschlagsteuer können sich jederzeit ändern. Aktuell gibt es einen sogenannten Solidaritätszuschlag welcher auch vom jeweiligen Finanzamt eingehoben wird.
Wer ist von der Zinsabschlagsteuer befreit?
Grundsätzlich sind Personengruppen wie Pensionisten oder diverse Vereine von der Zinsabschlagsteuer befreit. Hierzu ist allerdings auch eine Zusatzbescheinigung notwendig. Diese Bescheinigung ist auch unter dem namen Nichtveranlagungsbescheinigung beim jeweiligen Finanzamt zu beantragen.
