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Dez
1.

Sämtliche Unternehmen, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, haben zwar die Möglichkeit, freiwillig eine doppelte Buchführung durchzuführen, müssen dies aber nicht tun. Sie sind jedoch verpflichtet, die Einnahmen-Ausgabenrechnung durchzuführen.

Die Einnahmen-Ausgabenrechnung wird somit vor allem von Personen- und Einzelunternehmen zur Gewinnermittlung durchgeführt. Hierbei werden alle Bareinnahmen, wie auch Barausgaben chronologisch aufgezeichnet. Dabei ist nicht etwa der Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend, sondern vielmehr der Zeitpunkt des Zahlungseinganges bzw. Zahlungsausganges.

Alle Einnahmen und Ausgaben, die in bar erfolgen, sind täglich aufzuzeichnen. Unternehmen, die der Einnahmen-Ausgabenrechnung unterliegen, müssen kein Kassabuch führen und auch keine Inventur machen.

Die Einnahmen-Ausgabenrechnung bietet somit einige Vorteile im Vergleich zur doppelten Buchhaltung, da sie weniger zeitaufwändig ist und auch einfacher durchzuführen ist. Gerade für kleinere Unternehmen stellt sie daher die perfekte Gewinnermittlungsart dar.

Um die Aufzeichnungen noch weiter zu vereinfachen, ist es ratsam, ein Bankkonto für alle Zahlungsaktivitäten zu verwenden. Auf diesem Bankkonto sind somit sämtliche Einnahmen und Ausgaben chronologisch angeführt und müssen nicht extra aufgezeichnet werden. Auch der aktuelle Saldo wird auf dem Bankkonto immer ausgewiesen und muss somit nicht extra ermittelt werden. Aufgrund der besseren Übersicht gehen viele Unternehmer dazu über, die Einnahmen und Ausgaben getrennt aufzuzeichnen, Gesetzlich gibt es hierzu jedoch keine Vorgabe, wenngleich es damit auch einfacher ist, die Steuererklärungen abzugeben.

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