Entfernungsbeihilfe
Gerade für Arbeitslose ist es nicht nur schwer, eine Arbeitsstelle zu finden, sondern vor allem auch noch eine angemessene Arbeitsstelle zu finden, die ihren Anforderungen entspricht und sich auch noch in der Nähe ihres Wohnortes befindet.
Gerade in strukturschwachen Regionen können viele Arbeitslose nicht an Betriebe in der Umgebung ihres Wohnortes vermittelt werden. Arbeitslose, die sich dennoch dafür entscheiden, eine Arbeitsstelle anzunehmen, die sich weiter weg von ihrem Wohnort befindet, können die sogenannte Entfernungsbeihilfe in Anspruch nehmen. Diese Beihilfe soll die Arbeitslosen bei der Erreichung ihres Arbeitsortes unterstützen.
Somit sollen sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten. Die Entfernungsbeihilfe kann direkt beim Arbeitsmarktservice beantragt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Entfernungsbeihilfe ist dabei ein persönliches Beratungsgespräch beim AMS. Auch Lehrlinge können die Entfernungsbeihilfe in Anspruch nehmen.
Die Höhe, in der die Entfernungsbeihilfe gewährt wird, richtet sich jeweils nach der tatsächlichen Entfernung des Wohnortes zum Arbeitsort. Die maximale Höhe für die Beihilfe beträgt jedoch 183,– Euro im Monat. Auch ist vom Empfänger jeweils ein Selbstbehalt von 61,– Euro monatlich zu tragen. Die Entfernungsbeihilfe wird immer wieder neu für jeweils 26 Wochen vergeben, wobei zu beachten ist, dass sie auch maximal für eine Dauer von 104 Wochen, also zwei Jahren gewährt werden kann.
