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Jun
9.

Wenn du Studienbeihilfe beziehst bekommst du einen Fahrtkostenzuschuss. Es kann sich dabei um den „Allgemeinen Fahrkostenzuschuss“, den „Pendlerzuschuss“ oder den „Heimfahrtzuschuss“ handeln. Du hast jedoch keine Ansprüche von Rechtswegen auf diese Zuschüsse.

Der Fahrtkostenzuschuss muss nicht separat beantragt werden. Er wird dir 10 Mal jährlich mit der Studienbeihilfe mit ausbezahlt.

Wenn du dich noch im ersten oder zweiten Semester deines Studiums befindest, bekommst du den Fahrtkostenzuschuss erst nach deinem ersten Studienjahr. Voraussetzung für die Ausbezahlung des Zuschusses ist ein günstiger Studienerfolg, den du bei der Studienbeihilfenbehörde nachweisen musst.


Beschreibung der 3 Arten von Fahrtzuschüssen

  • Der allgemeine Fahrtkostenzuschuss
  • Diesen erhältst du, wenn du direkt am Studienort wohnst und die öffentlichen Verkehrsmittel für deine Wegstrecken nützt. Natürlich musst du einen Nachweis in Form von z.B.: Jahres- oder Semesterkarten erbringen, die bestätigen, dass du die Verkehrsmittel auch wirklich benützt. Deine personenbezogene Fahrkarte musst du in kopierter Form sowie das Original, als Beweis, zur Behörde mitbringen. Mit diesen Unterlagen wirst du einen Teil deiner Fahrtkosten rückerstattet bekommen.

  • Pendlerzuschuss
  • Wenn die Wegzeit von deinem Wohnort zu deinem Studienort weniger als 1 Stunde beträgt zählst du zu den Pendlern, die ihre Fahrtkosten nicht nachweisen müssen. Sollte deine Fahrzeit 1 Stunde pro Strecke überschreiten, so musst du eine personenbezogene Fahrkarte (Jahres- Semesterkarte…)als Beweis vorlegen.

  • Heimfahrtszuschuss
  • Wenn du Studienbeihilfe beziehst und deine Eltern wohnen weiter als 200 Kilometer von deinem Studienort entfernt, dann bekommst du einen Heimfahrtszuschuss. Dieser steht Selbsterhaltern, verheirateten Studierenden und Vollwaisen nicht zu.

    DS

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