Firmenfortführung bei Konkurs durch Auffanggesellschaft
Ein Konkurs kann für ein Unternehmen mitunter das Aus bedeuten oder aber auch die Chance bieten, neu zu beginnen und die Karten neu zu mischen. Durch eine Auffanggesellschaft kann der Unternehmensbetrieb weiter geführt werden und muss nicht komplett abgebrochen werden
In einem Unternehmen wurden über Jahre hinweg Kontakte und Abläufe erarbeitet, die wichtiges Potenzial der Firma darstellen. Wenn die Firma in Konkurs geht und geschlossen wird, geht dieses Potenzial meist verloren. Es sei denn, Teile des Konkursunternehmens werden in eine Auffanggesellschaft übersiedelt. Dabei wird eine neue Rechtsform gefunden oder gegründet, unter der die bestehenden Aufträge weiter geführt werden können. Somit kann das Unternehmen zumindest in verkleinerter und somit effizienterer Form weiter geführt werden.
Voraussetzung ist hier natürlich, dass keine gerichtlichen Beschlüsse missachtet werden und sich keine Nachteile für die Gläubiger ergeben.
