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Mrz
28.

Für die thermische Sanierung von Haus- und Wohnungsanlagen bekommen die Besitzer interessante Förderungen. Gerade aktuell sind besonders hohe Förderungen ausgeschrieben.

In Österreich bzw. der Steiermark gibt es die Förderung von thermischen Sanierungen derzeit im Ausmaß von bis zu 5.000 Euro. Den Antrag für die thermische Sanierung reicht man bei der jeweiligen Bausparkasse ein und die Förderung wird von der Kommunalkredittochter KPC ausbezahlt.

Grundvoraussetzung für die Förderung im thermischen Sanierungsbereich ist der neue Energieausweis. Diese ist bei den jeweiligen stellen zu beantragen welche Ziviltechniker oder Baumeister sein können. Neben der Förderung für thermische Sanierungen wird auch die Erstellung des Energieausweises selbst gefördert.


Welche thermische Sanierungen werden gefördert?

Es werden alle Sanierungsmaßnahmen gefördert die eine Reduktion von mindestens 10 Prozent der Heizkosten bewirken. Die betreffende Haus- bzw. Wohnanlagen müssen vor dem 01 Jänner 1999 gebaut worden sein.
Neben den Sanierungen von private Haushalten, wird auch die Sanierung von Firmen groß geschrieben.

Leitfaden für den Antrag einer thermische Sanierung:
-Energieausweis erstellen lassen für das zu fördernde Gebäude (Sanierungsmaßnahmen werden darin empfohlen)
-Bei Firmen müssen entsprechende Angebot für die thermische Sanierung vorbereitet werden
-ausfüllen der Förderungsanträge mit den Daten aus dem Energieausweis (Förderungsanträge gibt es in jeder Bank)
-den Förderungsantrag bei einer Bausparkasse einreichen
-Förderungsanspruch wird durch die Bausparkasse überprüft
-Nach Überprüfung auf Anspruch der Förderung, gibt es eine schriftliche Info über die Höhe der Förderung
-Ab diesem Zeitpunkt können thermische Sanierungen umgesetzt werden (bereits begonnene Sanierungen können nicht berücksichtigt werden für die Förderung)
-Fixe bestätigung seitens der Kommunalkredit wird in zwei bis drei Monaten bekannt gegeben.
-Die Sanierungskosten müssen zwischenzeitlich vom Kunden selbst getragen werden
-Alle angefallenen Rechnungen für die Sanierung müssen bei der jeweiligen Bausparkasse abgegeben werden.
-Diese Rechnungen werden samt denn Unterlangen an die Kommunalkredit, für die Auszahlung der Förderung weitergeleitet.
-sollte es keine Probleme oder Mängel geben wird die Sanierungsförderung ausbezahlt.

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