Forschungsprämie – Forschungsfreibetrag
Für Unternehmen, die auch eine Forschungsabteilung haben bzw. forschende Tätigkeiten durchführen, gibt es auch eine entsprechende Forschungsprämie bzw. einen Forschungsfreibetrag, der hier geltend gemacht werden kann.
Somit können Aufwendungen, die im Rahmen der Forschung und Entwicklung getätigt werden, steuerlich abgesetzt werden, um das Steueraufkommen zu reduzieren. Der Staat versucht auf diese Art und Weise, die Forschung und Entwicklung im Land zu fördern, die schließlich auch ein wesentlicher Faktor für ein Wirtschaftswachstum sind. Den Betrieben, die durch Forschung und Entwicklung meist sowieso einen langfristigen Kostenposten zu verzeichnen haben, aus dem erst langfristig zurück fließende Gewinne zu erwarten sind, wenn die jeweiligen Forschungsergebnisse vermarktet werden können, wird dadurch eine Sparmöglichkeit gewährt.
Die Forschungsprämie bzw. der Forschungsfreibetrag sind von Einrichtung zu Einrichtung bzw. von Forschungszweck zu Forschungszweck nicht immer gleich. Die Höhe kann durchaus variieren. Je nachdem, um welche Art von Forschung und Entwicklung es sich handelt.
Auch werden durchaus nicht alle Forschungsmaßnahmen generell steuerlich gefördert. Denn selbstverständlich kommt es auch darauf an, welche Art von Forschung betrieben wird bzw. ob es sich dabei überhaupt um eine Forschung im engeren Sinne handelt. Die Grundlagen zur Beurteilung dieser Frage können in entsprechenden Broschüren der Wirtschaftskammer gefunden werden. Insbesondere in der Broschüre „Forschungsförderung durch steuerliche Maßnahmen.
