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Jul
27.

Bei dringenden Geldangelegenheiten haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten um an schnelles Geld zu kommen. Eine davon ist der Gehaltsvorschuss welcher durch den Dienstnehmer geschieht.

Wenn der Dienstnehmer einverstanden ist, so können Sie bei dringend benötigtem Geld auch um einen Gehaltsvorschuss bitten. Dieser Gehaltsvorschuss wird dann grundsätzlich in kleinen Teilbeträgen (wenn nichts anderes vereinbart) wieder an den Dienstnehmer zurückbezahlt. Es kann natürlich auch ein spezielles bzw. individuelle Übereinkommen getroffen werden, dies ist sehr vom Dienstgeber abhängig.

Weiteres bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern auch die Möglichkeit auf günstige Darlehen welche nur sehr gering verzinst werden zurück zu greifen. Dies bringt für beide Seiten große Vorteile. Der Dienstnehmer erhält ein günstiges Darlehen und der Dienstgeber kann Geld sehr einfach und gewinnbringend anlegen. Erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrem Dienstnehmer, welche Möglichkeiten auf Gehaltsvorschüsse es gibt.

Gehaltsvorschuss und Steuern
Gibt der Dienstgeber, dem Dienstnehmer ein günstiges oder auch kostenloses Darlehen wie einen Gehaltsvorschuss so ist dieses Grundsätzlich auch Steuerpflichtig. Dieser muss beim Steuerausgleich angegeben werden. Es gibt auch Freibeträge für diesen Fall. Nähere Informationen gibt es auch bei Ihrem Dienstgeber oder auch Finanzamt.

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