Geld zurück vom Finanzamt
Auf Grund der nicht gemachten Arbeitnehmerveranlagungen (Lohnsteuerausgleich) schenken die Arbeitnehmer Österreichs über 100 Millionen Euro dem Staat.
Die Arbeitnehmerveranlagung macht sich sprichwörtlich bezahlt, da im Durchschnitt mindestens 200 Euro zurückgeholt werden können. In Ausnahmefällen bekommen manche sogar bis zu 1000 Euro vom Finanzamt retour.
Wie wird die Arbeitnehmerveranlagung berechnet?
Es wird bei der Arbeitnehmerveranlagung die Jährlich bezahlte Lohnsteuer gleichmäßig auf das ganze Jahr aufgeteilt. Die Arbeitnehmer bezahlen auf Grund der schwankenden Lohnsteuer mehr Lohnsteuer als gefordert wäre. Die zu hohe Lohnsteuer kann zum Beispiel auf Grund von Arbeitsplatzwechsel anfallen.
Wie mache ich die Arbeitnehmerveranlagung?
Entweder füllt man Händisch das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) aus und gibt dieses beim zuständigen Finanzamt ab oder man geht auf das Finanzonline Portal. Hier hat man die Möglichkeit seinen Lohnsteuerausgleich sogar vor berechnen zu lassen. Dadurch ist der Betrag den man vom Finanzamt zurück bekommt sofort ersichtlich.
Das Onlineportal vom Finanzamt ist unter https://finanzonline.bmf.gv.at/ erreichbar.
