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Jun
10.

Die professionelle Betreuung eines Pflegebedürftigen ist sehr kostspielig. Um diese Personen zu unterstützen, gewährt Österreich seinen Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegebedarf abhängig. Wer Anspruch auf welchen Euro-Betrag hat, wird im Folgenden genau erläutert:

Bei den Stundenangaben handelt es sich um Pflegestunden pro Monat.

Pflegestufe 1
Bei Personen der Pflegestufe 1, das entspricht einer Pflegezeit von mehr als 50 Stunden, wird ein Pflegegeld in Höhe von 154,20 Euro pro Monat ausbezahlt.

Pflegestufe 2
Pflegebedürftige der Pflegestufe 2, diese liegt bei einem Pflegebedarf von mehr als 75 Stunden vor, wird ein Betrag von 284,30 Euro ausbezahlt.

Pflegestufe 3
Personen die in der Pflegestufe 3 eingestuft sind, das entspricht einer Pflegezeit von 120 Stunden, erhalten 442,90 Euro pro Monat.

Pflegestufe 4
Pflegebedürftige der Stufe 4, hier wird von einem 160 Stunden übersteigenden Pflegebedarf ausgegangen, bekommen 664,30 Euro pro Monat.

Pflegestufen 5,6,7
Bei den Stufen 5, 6 und 7 müssen neben einer 180 Stunden übersteigenden Pflegebedürftigkeit noch weitere Faktoren vorliegen.

Für die Pflegestufe 5 bekommt man 902,30 Euro, sofern ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt.

Für die Pflegestufe 6 wird ein Betrag von 1242,- Euro ausbezahlt, wenn die Betreuungsmaßnahmen nicht mehr zeitlich planbar sind und kontinuierlich bei Tag und Nacht zu leisten sind. Zusätzlich muss ein Bedarf der 24-stündigen Betreuung, aufgrund von einer wahrscheinlichen Eigen- oder Fremdgefährdung, gegeben sein.

Die Pflegestufe 7 ist die Höchststufe. Die Beihilfe beträgt in diesem Stadium der Pflegebedürftigkeit 1655,80 Euro. Hier ist keine gezielt erfolgreiche Bewegung der 4 Extremitäten mehr möglich, oder es liegt eine gleichwertige andere Einschränkung vor.

DS

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