Ich kann die Schlussrate nicht leisten. Was nun?
Bei zahlreichen Finanzierungsgeschäften wird eine Schlussrate mit Fälligkeit zum Ende der Laufzeit vereinbart, die mitunter eine beträchtliche Höhe annehmen kann. Dies ist beim Leasinggeschäft der Fall, aber ebenso auch bei endfälligen Krediten. Der Kreditnehmer muss für das Ende der Laufzeit bereits vorbauen, um dann das Geld zur Verfügung zu haben, wenn er es benötigt.
Natürlich kann es vorkommen, dass der Kreditnehmer die Schlussrate nicht oder nicht zur Gänze bezahlen kann. In diesem Fall wird häufig eine Anschlussfinanzierung vereinbart. Die Anschlussfinanzierung kommt einem neuen Kredit für die letzte Rate gleich, wobei hier jedoch meist ein Ratenkredit zur Anwendung kommt.
