Indexanpassung
Die Indexanpassung wird in unterschiedlichen Bereichen vorgenommen, um eine Wertsicherung durchzuführen. Somit kann etwa der Wert einer Lebensversicherung abgesichert werden, indem die Höhe der Einzahlungen in die Lebensversicherung einer Indexanpassung unterzogen werden.
Denn selbstverständlich sind alle Werte der Inflation ausgesetzt. Durch das Ansteigen der Verbraucherpreise sinkt natürlich auch der relative Wert einer Kapitalanlage, da das Geld, das der Anleger aus dieser Anlage erhält, zum Auszahlungszeitpunkt durch die Inflation weniger wert sein wird.
Um diesen Wertverlust auszugleichen, wird eine Indexanpassung vorgenommen. Die Indexanpassung orientiert sich dabei am aktuellen Verbraucherpreisindex und wird regelmäßig durchgeführt. Wenn der Verbraucherpreisindex beispielsweise um 3 Prozent steigen sollte, wird auch die Höhe der Prämie um 3 Prozent gesteigert, um die Inflation auszugleichen.
Indexanpasung vertraglich festlegen
Ob bei einer Kapitalanlage eine Indexanpassung vorgenommen wird oder nicht, hängt ganz vom Anleger ab. Denn dieser hat bei der Unterzeichnung des Vertrages zu seiner Anlageform die Option, die Indexanpassung auszuwählen oder nicht.
Die Indexanpassung kann aber nicht nur im Bereich der Geldanlage vereinbart werden, sondern beispielsweise ebenso auch bei Krediten. Durch eine Indexanpassung kann sich der Kreditgeber wiederum gegen einen Wertverlust durch Inflation absichern. Auch bei Mietverträgen wird häufig eine jährliche Indexanpassung für die Höhe der Miete vereinbart, damit der Vermieter nicht irgendwann draufzahlt, da die Inflation stark gestiegen ist.
