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Feb
4.

Der außergerichtliche Ausgleich oder auch stiller Ausgleich genannt,  bietet dem Schuldner die Möglichkeit, seine finanziell problematische Situation gemeinsam mit seinen Gläubigern ohne Gericht beizulegen.

Dazu muss der Schuldner seinen Gläubigern einen Vorschlag für einen Zahlungsplan anbieten, in dem er angibt, einen bestimmten Prozentsatz der Schulden innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu bezahlen. Er kann entweder einen Ratenplan vorlegen, in dem er den Teil der Schulden auf eine bestimmte Anzahl von Raten aufgeteilt begleichen möchte oder die Quote aber auch mit einem Einmalerlag bezahlen. Die Quote, die er zu zahlen bereit ist, kann der Schuldner selbst wählen. Jedoch sollte er bedenken, dass diese höher sein sollte als die Quote, die die Gläubiger möglicherweise bei einem Konkurs erhalten würden, da sie dem Zahlungsplan ansonsten eher nicht zustimmen werden. Es ist auch sinnvoll, allen Gläubigern die gleiche Quote anzubieten. Sollte man einem Gläubiger eine höhere Quote als den anderen Gläubigern anbieten wollen, wird es notwendig sein, dies deutlich zu rechtfertigen, um den anderen Gläubigern, die weniger erhalten, zu erklären, warum ein Gläubiger eine höhere Quote erhält. Sollte nur ein einziger Gläubiger dem Zahlungsplan nicht zustimmen, gilt der außergerichtliche Ausgleich als gescheitert und dem Schuldner bleibt nichts mehr übrig, als den Konkurs einzuleiten, wenn dies nicht schon seitens der Gläubiger erfolgt. Sollten die Gläubiger dem Zahlungsplan jedoch zustimmen und kann der Schuldner die Zahlungen auch einhalten, ist der Schuldner nach Ablauf des Zeitraumes für den Zahlungsplan auch von den restlichen Schulden befreit.

Der außergerichtliche Ausgleich bietet dem Schuldner den Vorteil, dass keine Kosten für ihn anfallen, wie es bei einem Konkursverfahren der Fall wäre. Überdies hinaus ist der außergerichtliche Ausgleich nicht öffentlich, wodurch Diskretion gewahrt werde kann. Auch die Bürgen werden nach der Restschuldbefreiung von der Haftung befreit. Mitschuldner können nur dann von der finanziellen Haftung befreit werden, wenn dies im außergerichtlichen Ausgleich ausdrücklich vereinbart wird. Die Schuldner werden in einem außergerichtlichen Ausgleich einen Vorteil für sich sehen, wenn die Zahlungsquote höher liegt, als die voraussichtliche Quote bei einem Konkurs und, wenn sie sicher sind, dass der Schuldner nicht dazu im Stande ist, höhere Zahlungen zu tätigen. Ein außergerichtlicher Ausgleich kann dann eine gute Möglichkeit zur Entschuldung darstellen, wenn die Ursache der Schulden in Umständen liegt, die abgestellt werden können und somit eine gute Aussicht auf eine Verbesserung der finanziellen Situation besteht.

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