Informationen über den Zwangsausgleich
Was ist der Zwangsausgleich? Der Zwangsausgleich erleichtert es dem Schuldner, ausständige Rechnungen und andere Beträge zurück zu zahlen. Man kann den Zwangsausgleich beim zuständigen Bezirksgericht beantragen, wenn der außergerichtliche Ausgleich nicht möglich ist.
Wie mache ich einen Zwangsausgleich?
Nach dem der außergerichtliche Ausgleich nicht möglich ist, beantragt der Schuldner beim zuständigen Bezirksgericht einen Konkursantrag. Beim Konkursverfahren dreht sich alles in erster Linie um die Fertigstellung des Zwangsausgleichs. Dabei ist der Schuldner dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, die Option über eine Rückzahl innerhalb von 2 oder 5 Jahren anzubieten. Das Ziel ist es innerhalb von 2 Jahren, 20% der Schulden oder innerhalb von 5 Jahre, 30% der Schulden zurück zu bezahlen. Der Antrag auf einen Zwangsausgleich oder Konkursverfahren wird so gut wie nie gestellt laut einer Studie der Arbeiterkammer.
Welche Vorteile habe ich bei einem Zwangsausgleich?
Der Vorteil bei einem Zwangsausgleich ist für den Schuldner, das bestehen bleiben der Besitztümer. Der Schuldner darf Dinge und Sachen wie zum Beispiel das Auto, Eigentumswohnung/Haus oder andere Besitztümer behalten. Das Behalten dieser Besitztümer muss allerdings von allen Gläubigern (denen mindestens 3/4 des Ausständigen Kapitals gehören) zugestimmt werden.
Welche Formen gibt es beim Zwangsausgleich?
Es gibt die Möglichkeit den Zwangsausgleich in zwei Formen abzuwickeln.
- Zwangsausgleich über einmal Zahlung
- Zwangsausgleich über Ratenzahlung
Beim Zwangsausgleich über Ratenzahlung muss der Schuldner extrem aufpassen! Wenn der Schuldner, die Raten der vereinbarten Monatlichen Zahlung nicht mehr zahlen kann, leben die noch zu bezahlten Schulden (abzüglich, der bereits gezahlten Raten) wieder auf.
Hat zum Beispiel der Schuldner bei den Gläubigen bereits 60% der Schulden zurückgezahlt und, kann dann auf einmal keine Raten mehr Bezahlen, sind die restlichen 40% noch ausständig.
