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Nov
4.

Was ist die Abfertigung Neu? Die Abfertigung gilt für alle Arbeitnehmer die ihr Dienstverhältnis nach dem 01.01.2003 abgeschlossen haben. Bei der Abfertigung erhält der Arbeitnehmer ein sogenanntes Abfertigungsgeld, das nach der Beendigung seines Dienstverhältnisses ausbezahlt werden kann.

Die Abfertigung Neu gilt ab dem 01.01.2008 auch für die freien Dienstnehmer, Selbstständige und Erwerbstätige.

Bei der Abfertigung kommt das Abfertigungsgeld in eine spezielle Abfertigungskasse (Betriebliche Vorsorgekassen). Der Arbeitgeber muss 1,53% vom Bruttogehalt (aufgerechnet auf 14 Gehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zusammen mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse bezahlen. Der Arbeitgeber ist ab dem 2 Monat des aktiven Dienstverhältnisses verpflichtet, dieses Abfertigungsgeld an die Krankenkasse zu entrichten.
Die Krankenkasse ist dann für die Überprüfung des Geldes zuständig und gibt das Abfertigungsgeld, nach dieser Überprüfung an die jeweilige Abfertigungskasse weiter.

Wann wird noch Abfertigungsgeld in die Abfertigungskassa gezahlt

-durch den Arbeitgeber während
Ausbildungszeit, Präsenz- und Zivildienst, Krankenstand, Mutterschutz

-durch den Familienlastenausgleichsfonds FLAF
Über den Bezugszeitraum von Kinderbetreuungsgeld und Sterbebegleitung

-durch den Arbeitsmarktservice AMS
Über die Dauer einer Bildungskarenz

Information über die Abfertigung
Der monatlich bezahlte Abfertigungsbeitrag ist über den Lohnzettel ersichtlich, da die Bemessungsgrundlage und dieser Beitrag angeführt werden müssen.


Wie hoch ist die Abfertigung

Die mindest Höhe der Abfertigungskapitals ist gesetzlich definiert und macht mindestens die Summe des einbezahlten Abfertigungsbeitrages aus. Ausschlaggebend ist die Verzinsung des Abfertigungsbeitrages.
Abstriche von 1% bis maximal 3,5%, können durch etwaige Verwaltungaufwände anfallen.


Wie und Wann kann ich über meine Abfertigung Verfügen

Über die Abfertigung selbst kann man durch die Auflösung das Dienstverhältnisses verfügen, allerdings erst nach einer Einzahlungsdauer von mindestens 3 Jahren. Grundsätzlich kann man aber sagen das bei die Abfertigung bei inaktivem Dienstverhältnis, Anspruch gebommen werden kann.

Beispiele wann man Anspruch auf die Abfertigung hat
- Bei Antritt der Privaten oder Staatlichen Pensionsvorsorge
- Bei Antritt des gesetzlichen Pensionsalters oder ab dem 62 Lebensjahres.
- Wenn keine Abfertigungsbeiträge seit mindestens 5 Jahren mehr bezahlt wurden.


Welche Möglichkeiten habe ich bei Abfertigungsanspruch

- Das ausbezahlen des Abfertigungskapitals
- Das erneute veranlagen des Abfertigungskapitals
- Wechsel in die neue Abfertigungskassa
- Transfer des Aberfertigungskapitals, in eine Pensionsversicherung PV
- Investition des Aberfertigungskapitals, in einen Pensionsinvestmentfonds PIF
- Transfer der Abfertigung in die aktuelle Pensionskasse des AN

Bei der Entscheidung was man mit dem Abfertigungsanspruch wirklich macht, hat man bis zu 6 Monate Zeit die Meinung schriftlich einzureichen. Wird innerhalb dieser 6 Monate keine Schreiben eingereicht, wird das Abfertigungskapital wie gehabt in der Abfertigungskasse weiter veranlagt.

Die Auszahlung des Abfertigungskapitals selbst muss über den Arbeitnehmer geschehen. Dieser gibt den Antrag an die BV-Kasse weiter. Im laufe der kommenden zwei Monate muss das Kapital dann ausgezahlt werden.
Im Falle der Auszahlung des Abfertigungskapitals, müssen 6% versteuert werden. Beansprucht man eine normale Rentenzahlung, müssen keine Steuern gezahlt werden. Diese Regelung ist allerdings erst ab am dem Jahr 2006 gültig.

Bei der Pensionierung muss die Entscheidung über den Verlauf des Abfertigungskapitals, spätestens 2 Monate nach Pensionsantritt bekannt gegeben werden, ansonnten wird das gesamte Abfertigungskapital ausbezahlt.

Wenn der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis selbst kündigt, gibt es keine Anspruch auf die Auszahlung der Abfertigung.

Berechnung der Abfertigung neu mit dem Abfertigungsrechner

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Informationen über die Abfertigung Alt

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