Username
Passwort
Passwort vergessen?
JETZT GRATIS Registrieren!
Feb
4.

Das Abschöpfungsverfahren ist ein Instrument, dass dem Schuldner eine letzte Möglichkeit bietet, eine Entschuldung herbeizuführen, wenn andere Möglichkeiten wie ein Zahlungsplan bereits erfolglos geblieben sind. Dabei muss der Schuldner vom Existenzminimum leben, dass gerichtlich festgestellt wird.

Der darüber hinaus gehende Betrag seines Einkommens wird an einen Treuhänder weiter geleitet, der daraus anteilsmäßige Zahlungen an die jeweiligen Gläubiger tätigt. Es wird ein Zeitrahmen festgelegt, wie lange dieser Zahlungsplan gilt, um den Schuldner danach auch vom restlichen Betrag der Schulden zu befreien damit er ab diesem Zeitpunkt auch wieder über sein gesamtes Einkommen selbst verfügen kann. Der minimale Zeitraum für das Abschöpfungsverfahren liegt allerdings bei drei Jahren. Um vom Rest der Schulden befreit zu werden und das Abschöpfungverfahren einzustellen, muss der Schuldner aber bereits mindestens 50 Prozent der Schulden an die Gläubiger zurückgezahlt haben. Sollte dies innerhalb dieser Zeit nicht möglich gewesen sein, bleibt noch eine Frist von sieben Jahren, bis zu der der Schuldner zumindest zehn Prozent der Schulden beglichen haben muss. Der jeweilig festgelegte Prozentsatz wird jedoch nach der Einkommenssituation des Schuldners festgelegt.

Um das Abschöpfungsverfahren zur Entschuldung nutzen zu können, muss der Schuldner verschiedene Bedingungen erfüllen. So wird ihm vorgeschrieben, den Anteil seines gesamten Einkommens, der pfändbar ist, an den Treuhänder zu übereignen. Dazu zählen selbstverständlich auch jegliche Einkommen aus Aushilfstätigkeiten oder Nebenjobs. Während des Abschöpfungsverfahrens muss der Schuldner eine entsprechende Erwerbstätigkeit aufweisen können. Sollte der Schuldner arbeitslos sein, muss er sich ernsthaft auf Stellensuche begeben und darf keine Arbeit ablehnen, die zumutbar wäre. Auch, wenn dem Schuldner während des Abschöpfungsverfahrens Erbschaften oder Schenkungen zuteil werden sollten, ist er verpflichtet, diese an seine Gläubiger weiterzuleiten. Der Schuldner ist überdies verpflichtet, jederzeit Auskünfte über seine finanzielle Situation abzugeben und zur Durchführung der Begleichung der Teilschuld beizutragen. Auch darf er nicht des Betrugs verurteilt worden sein. Ansonsten kann dies die Restschuldbefreiung verhindern.

Kann das Abschöpfungsverfahren nicht eingeleitet oder aber auch nicht vollständig durchgeführt werden, da der Schuldner etwa den Zahlungen nicht nachkommen kann, ist er wiederum zur Begleichung der Schulden in vollem Umfang verpflichtet. Wenn die Restschuldbefreiung erfolgreich durchgeführt werden kann, ist der Schuldner auch von finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Bürgen oder Mitschuldnern befreit. Diese jedoch sind weiterhin verpflichtet, die Schuldsummen bei den Gläubigern zu begleichen. Sollte die Restschuldbefreiung aufgrund einer nicht erreichten Mindestquote für die Begleichung des Schuldbetrages nicht zustande kommen, kann das Gericht unter Umständen dennoch eine Schuldbefreiung aussprechen, wenn etwa andernfalls unverhältnismäßig hohe Kosten anfallen würden.

Mehr interessante Berichte im Finanzblog:

Informationen über das Wohnrecht als Wohnungseigentümer

Warum ist der Insiderhandel verboten?

Immobilien und die Finanzierung

CEE Wirtschaft geht um über 6 Prozent zurück

Meldung über Bin Ladens Tod sorgt für Aufwind an den Börsen

Hinterlasse eine Antwort


Bei Problemen oder Fragen teilen Sie uns diese bitte HIER mit.
Copyright © 2008 - finon.info
alle Rechte vorbehalten.

Impressum
Finanzforum | Finanzblog | Finanzlexikon | Kredit |IBAN-Rechner | Kreditrechner | Währungsrechner | Versicherungen | Kreditkarten | Bausparen

Wichtiger Hinweis aus rechtlichen Gründen: Für die Informationen auf dieser Seite wird keine Haftung übernommen. Alle bereitgestellten Informationen sind ausschließlich Privatmeinungen der jeweiligen Autoren und können keines falls als Anregungen für bestimmte Handlungen verstanden werden.