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Jan
28.

Jeder Arbeitnehmer hat zum Ende des Jahres die Möglichkeit, einen Jahresausgleich zu machen und sich somit unter Umständen einige Hundert Euro vom Finanzamt zurückzuholen, die für Lohnsteuer bezahlt wurden.

Dies gilt natürlich auch für den Jahresausgleich 2010, der nach Ablauf des Jahres 2010 beim Finanzamt eingereicht werden kann. Um vom Jahresausgleich 2010 profitieren zu können, ist es wichtig, sich alle relevanten Belege und Dokumente gut aufzuheben, um sie dem Finanzamt bei Bedarf vorlegen zu können. Welche Arten von Belegen hierfür wichtig sein können und welche Dokumente man daher aufheben sollte, erfährt man beim Finanzamt bzw. natürlich auch, indem man sich einfach das Formular für den Jahresausgleich 2009 ausdruckt.

Posten, die steuermindernd abgesetzt werden können, sind beispielsweise Ausgaben für ein Home Office, aber ebenso gibt es auch Steuerfreibeträge und Entlastungsbeträge für Menschen mit besonderen Belastungen. Darunter fallen etwa Alleinverdiener oder aber auch behinderte Personen. Im Rahmen des Jahresausgleichs 2010 können entsprechende Beträge geltend gemacht werden. Lohnsteuerbeträge, die während des Jahres 2010 bereits vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeliefert wurden, können somit zu einem Teil wieder zurück geholt werden. Wichtig ist es hierfür, am Ende des Jahres das entsprechende Formular für den Lohnsteuerausgleich 2010 beim Finanzamt einzubringen, was mittlerweile auch schon online von daheim aus erledigt werden kann.

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