Jahressteuererklärung
Die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Unternehmen während des Jahres an das Finanzamt übermitteln, stellen lediglich Voranmeldungen dar.
Die tatsächliche Steuerlast kann jedoch erst am Ende des Jahres ermittelt werden. Im Zuge der Jahressteuererklärung wird festgestellt, welche Zahllast tatsächlich vorliegt. Die Umsatzsteuererklärung muss zum Ende des Jahres abgegeben werden.
Jeder Unternehmer mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 7.500 Euro ist verpflichtet, die Jahressteuererklärung abzugeben. Die Umsatzsteuererklärung muss aber auch von Kleinunternehmern mit einem höheren Jahresumsatz als 7.500 Euro abgegeben werden, obwohl deren Umsätze umsatzsteuerfrei sind und sie eigentlich keine Umsatzsteuer abführen müssen.
Dennoch muss das Finanzamt überprüfen können, ob die Kleinunternehmer die Bagatellgrenze von maximal 30.000 Euro im Jahr auch nicht überschreiten und somit eigentlich in die Umsatzsteuerpflicht genommen werden müssten.
Auch die Jahressteuererklärung muss, wenn ein Internetanschluss vorhanden ist, auf dem elektronischen Wege an das Finanzamt übermittelt werden. Nach Abgabe der Jahreserklärung erhält der Unternehmer den endgültigen Steuerbescheid zugesandt.
In diesem wird angegeben, welche Steuerlast nun tatsächlich auf ihn zukommt und wie viel er somit an Umsatzsteuer zu bezahlen hat. Allerdings hat er natürlich während des Jahres bereits Vorauszahlungen geleistet. Diese Vorauszahlungen werden selbstverständlich von der endgültigen Steuerzahllast abgerechnet. Ergibt sich daraus, dass der Unternehmer durch die Vorauszahlungen eigentlich schon zu viel bezahlt hat, erhält er hierfür natürlich ein Guthaben auf dem Steuerkonto.
