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Aug
11.

Im Zuge der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung abzuschließen: die Kaskoversicherung. Im Rahmen der Autoversicherung unterscheidet man zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung. Die Kaskoversicherung deckt sämtliche Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen, während die gesetzliche Pflichtversicherung lediglich für Schäden an fremden Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen aufkommt. Die Höhe der Prämie für eine Kaskoversicherung richten sich nach dem Schadensfreiheitsrabatt, der Art und Motorleistung des Fahrzeuges und der Höhe der Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist ein bestimmter Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlt. Durch die Kaskoversicherung werden zahlreiche Schäden gedeckt, jedoch sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auszuschließen.

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