Kaufverträge
Beim Kauf einer Sache durch einen Käufer von einem Verkäufer kommt ein Kaufvertrag zustande. Kaufverträge können auf unterschiedliche Art und Weise zustande kommen.
Wie kommt ein Kaufvertrag zu stande?
Entweder durch schlüssige Handlung, also beispielsweise das Vorzeigen der Waren an der Kasse, durch eine mündliche Erklärung oder aber auch durch eine schriftlich festgehaltene Übereinkunft. Gerade dann, wenn es jedoch um größere Summen oder Kaufobjekte von hohem Wert geht, werden die Kaufverträge schriftlich festgehalten, damit sich beide Vertragspartner absichern können. Denn ein schriftlicher Kaufvertrag stellt natürlich noch immer den sichersten Beweis dar und wird natürlich auch vor Gericht anerkannt.
Vertragsbestandteile eines Kaufvertrages
Schriftliche Kaufverträge müssen verschiedene Vertragsbestandteile enthalten. Somit sind einerseits natürlich die Name des Verkäufers und des Käufers anzugeben. Auch muss die Sache, die als Verkaufsgegenstand dient, genannt werden und im Bedarfsfall auch genau beschrieben werden. Wichtig ist es aber auch die Art der Zahlung festzuhalten. Wird die Zahlung bei der Übergabe der Ware durchgeführt oder wird beispielsweise eine Zahlungsfrist gewährt oder gar eine Ratenzahlung vereinbart. All diese Informationen müssen im Kaufvertrag aufscheinen. Auch Vereinbarungen über ein Rückgaberecht, über Garantie- und Gewährleistungsansprüche können im Kaufvertrag festgehalten werden. Daneben können auch noch spezielle Klauseln wie ein Eigentumsvorbehalt oder Ähnliches geregelt werden. Beide Vertragspartner haben sich an die Regelungen des Kaufvertrages zu halten und müssen diese strikt einhalten.
