Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld steht Familien zu, deren Kinder ab dem ersten Jänner 2002 geboren wurden und die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Eltern in Österreich können auch für Adoptiv und Pflegekinder das Kinderbetreuungsgeld beantragen. Das Kinderbetreuungsgeld ersetzt Karenzgeld und Teilzeitbeihilfe und kann auch von Personen wie Hausfrauen, geringfügigen Beschäftigten und Studenten in Anspruch genommen werden. Bevor der Bezug berechnet wird, kann man zwischen diversen Varianten wählen. Die erste Variante besteht darin, dass das Geld in Höhe von € 14,53 täglich bis zum Ende des 36.Lebensmonats bezogen werden kann, woraus sich der monatliche Betrag von € 436 ergibt. Bei der 2.Variante wird das Taggeld in Höhe von € 20,80 bis zur Vollendung des 24. Monats in Anspruch genommen und daraus entsteht der Betrag von € 624 im Monat. Bei der dritten Variante beläuft sich der Tagsatz auf € 26,20 und kann bis zum Ende des 18. Lebensmonats bezogen werden und somit beläuft sich die monatliche Summe auf € 800 im Monat. Wenn man eine Variante ausgewählt hat, ist es nicht mehr möglich eine andere Bezugsvariante zu wählen.
