Kirchensteuer in Österreich - Katholische - Evangelische - Buddhistische Glaubensgemeinschaften
Die Kirchensteuer ist eine vom jährlichen Bruttoeinkommen abhängige Abgabe. Diese Abgaben müssen in Österreich Angehörige der Katholischen Kirche sowie auch der Evangelischen Kirche leisten. Dieser von den Mitgliedern geleistete Kirchenbeitrag ist die Haupteinnahmequelle der Religionsgemeinschaften. Spenden sind im Gegensatz zur Kirchensteuer nur eine Nebeneinnahmequelle. Die Grundlage für diese Beitragszahlungen ist ein Gesetz aus dem Jahr 1939, dieses geht auf das Hitler Regime zurück.
Ist der Kirchenbeitrag absetzbar?
Kirchenbeiträge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommenssteuer absetzbar. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
Wie viel Kirchensteuer muss ich bezahlen?
Hier muss man zwischen den verschiedenen Konfessionen unterscheiden. Denn jede Religionsgemeinschaft hat ihr eigenes System. In diesem Artikel sollen die Katholische Kirche, die Evangelische Kirche sowie die Buddhistische Religionsgesellschaft genauer erklärt werden.
Angehörige der Katholischen Kirche
Grundsätzlich muss jedes Kirchenmitglied 1,1 Prozent seines Einkommens, sofern es steuerpflichtig ist, bezahlen. Hiervon gibt es dann zahlreiche Abzüge für Sonderfälle. Es gibt Steuerreduktionen für Senioren, Kinder, Alleinverdiener usw. Zusätzlich kann ein Betrag von 47,– Euro als Absetzbetrag abgezogen werden. Landwirte und Forstwirte haben ein eigenes Berechnungsmodel.
Mit der Kirchensteuer verdient die österreichische Katholische Kirche jährlich 357.000.000,00 Euro.
Angehörige der Evangelischen Kirche
Grundsätzlich muss jedes Kirchenmitglied 1,5 Prozent seines Einkommens, sofern es steuerpflichtig ist, minus eines Abzuges von 44,– Euro, bezahlen. Natürlich gibt es auch bei der Evangelischen Kirche Steuerreduktionen für Kinder, Alleinverdiener usw.
Angehörige der Buddhistischen Religionsgesellschaft
In Österreich ist der korrekte Ausdruck für Buddhisten „Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft“. Kurz ÖBR. Diese wurde 1983 ins Leben gerufen. Die ÖBR hebt keine Kirchensteuer ein.
DS
